Wird die Fluktuationsrate steigen?

Deutschland steht am Beginn eines beängstigenden demografischen Wandels. Während bis 2035 die Zahl der Rentner (67-Jährigen) um mehr als ein Fünftel (22 %) steigt, sinkt in gleichem Maße die Zahl der Berufstätigen. Bereits 2021 fehlten 1,6 Mio. Fachkräfte.

Der Kampf um Fachkräfte hat begonnen und wird sich in der kommenden Dekade ganz erheblich verschärfen. Von der Politik ist kurzfristig keine Lösung des Problems zu erwarten. Im Gegenteil, die politische Stimmung wird eher dafür sorgen, dass sich dieses Problem noch verstärkt. Es ist eher mit einer Verkürzung der Lebens- und Wochenarbeitszeit zu rechnen als mit einer Verlängerung. Die Diskussion über ein bedingungsloses Grundeinkommen ist ein weiterer Killer der Arbeitsmotivation. Ein weiteres Problem ist die geplante gesetzliche Einführung der Homeoffice-Pflicht.

Welche Möglichkeiten haben die Betriebe, um auf dieses Problem zu reagieren?

  • Verlagerung der Arbeitsplätze nach Osteuropa und auf den Balkan durch die Digitalisierung der Arbeitsplätze.
  • Automatisierung von Tätigkeiten und Prozessen
  • Reduzierung der Kündigungen durch die Arbeitnehmer

Wie hoch ist derzeit die Fluktuationsrate in Deutschland?
Diese Daten werden derzeit nicht erhoben. Die Bundesanstalt für Arbeit erhebt die Zahlen der Beendigung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern, wie der Neueinstellung der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer aufgrund der Abmeldungen und Neuanmeldungen zur Arbeitslosenversicherung. Dabei wird bei den Abgängen nicht danach differenziert, ob die Kündigung durch den Arbeitnehmer erfolgt ist oder ob andere Gründe die Ursache waren.

Nach den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit wurden im Jahre 2020 10,13 Mio. und im Jahre 2019 10,96 Mio. sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse von insgesamt 33,32 Mio. im Jahre 2020 und 33,41 Mio. im Jahre 2019 sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen beendet. Ein knappes Drittel der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer hat im Jahre 2020 den Arbeitsplatz gewechselt.

Gründe für das Ausscheiden der Arbeitnehmer
Das Institut für Arbeitsmarktforschung hat im IAB-Betriebspanel 2019 die Betriebe befragt. Danach ist knapp die Hälfte der Abgänge (45 %) durch die Arbeitnehmer veranlasst. Ein knappes Viertel (24 %) der Beendigungen wurde durch die Kündigung des Arbeitgebers verursacht sowie 7 % durch eine einvernehmliche Trennung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ein Achtel der Trennungen hängt mit dem Ablauf von befristeten Arbeitsverträgen zusammen.

Quelle: Eva Dettmann, Daniel Fackler, Steffen Müller, Georg Neuschäffer, Viktor Slavtchev, IAB Forschungsbericht, 12|2020 Innovationen in Deutschland – Wie lassen sich Unterschiede in den Betrieben erklären? S. 45 (im Folgenden IAB-Studie)

Werden diese Gründe für das Ausscheiden der Arbeitnehmer für das Jahr 2019 zugrunde gelegt, so ergeben sich für die einzelnen Gründe folgende Zahlen ca.:

Kündigung durch den Arbeitnehmer 4.479 Tsd.
Kündigung durch den Arbeitgeber 2.442 Tsd.
Ablauf des Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrages 1.221 Tsd.
Ruhestand 712 Tsd.
Einvernehmliche Trennung 712 Tsd.
Sonstige Gründe 508 Tsd.

Die Fluktuationsrate ist in Deutschland nach den Berechnungen der Bundesanstalt für Arbeit mit etwa einem Drittel der Mitarbeiter sehr hoch im Vergleich zu den weltweiten Zahlen. Die Zahlen widersprechen auch den Zahlen aus der obigen Studie des IAB.

Gemäß den Erhebungen des IAB ergibt sich für 2019 eine Fluktuationsrate für Deutschland von 12,1 %. Für die einzelnen Branchen ist diese sehr unterschiedlich.

Quelle: IAB-Studie, S. 49

Im Gastgewerbe ist die Fluktuationsrate besonders hoch, bedingt durch den saisonalen Betrieb des Gewerbes. Insgesamt liegt die Fluktuationsrate in Deutschland etwa auf dem internationalen Niveau.

Unterschiede zeigen sich auch bei der Fluktuationsraten nach Betriebsgrößen.

Quelle: IAB-Studie, S. 50

So ist die Fluktuationsrate bei den mittleren Betrieben um ein Viertel höher als bei den kleineren Betrieben. Dies könnte mit der Durchsetzung durch Betriebsräte zusammenhängen.
In den kleineren Betrieben wird das Verhältnis von Unternehmensleitung und Mitarbeitern stärker durch Fürsorge- und Treuepflicht geprägt als durch Rechtsansprüche.

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